Vereinsrecht

Vereine spielen in Deutschland eine besondere Rolle. Sie können einer Vielzahl von Zwecken dienen (Kultur, Sport, Geselligkeit, etc.). Sie lassen sich sehr leicht gründen und sind leicht zu verwalten. Die Mitwirkung des Notars ist nur bei der Anmeldung der Gründung und bei nachfolgenden Vorstands- und Satzungsänderungen erforderlich. Bei dieser Gelegenheit kann der Notar zur Zweckmässigkeit und Rechtmässigkeit der Änderungen beraten.