Mietrecht

Durch unsere Rechtsanwälte gewährleisten wir im Bereich des Mietrechts kompetente Beratung und Interessenvertretung unserer Mandanten in dieser komplexen Materie. Wir beraten und vertreten sowohl Vermieter als auch Mieter in allen Fragen und Problemen im Rahmen eines Mietverhältnisses. Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung der Mietverträge vor Entstehung eines Mietverhälntnisses, insbesondere aber auch bei Streitigkeiten in einem laufenden Mietverhältnis und der Abwicklung eines beendeten Mietverhältnisses. Gerade bei der Kündigung eines Mietverhältnisses gibt es für den Vermieter und den Mieter eine Vielzahl von Details zu beachten. Aufgrund unserer Erfahrung entwickeln wir mit unseren Mandanten jederzeit eine den Interessen unserer Mandanten dienende Strategie.

Unser Angebot im Überblick:

Für Vermieter
  • Beratung und Gestaltung von Wohn- und Gewerberaummietverträgen sowie Pachtverträgen
  • Kündigung eines Mietverhältnisses wegen ausbleibender Mietzahlungen, Eigenbedarfs, wirtschaftlicher Verwertung der Immobilie oder anderer berechtigter Interessen
  • Führung eines Räumungsprozesses nach Kündigung des Mietverhältnisses
  • Durchführung der Räumungsvollstreckung
  • Beratung und Durchsetzung einer Mieterhöhung
  • Abmahnung des Mieters wegen Verletzung der mietvertraglichen Pflichten
  • Mängelbeseitigung nach Auszug der Mieter
Für den Mieter
  • Prüfung der Mietverträge, insbesondere der Wirksamkeit einzelner Vertragsklauseln
  • Entwicklung und Durchsetzung von Strategien gegen die Kündigung des Mietverhältnisses und die Räumung des Mietobjekts
  • Kautionsrückzahlung nach Vertragsbeendigung
  • Beratung und Vertretung bei Mängeln an der Mietsache (Mängelbeseitigung, Mietminderung, etc.)
  • Wahrnehmung Ihrer Rechte gegenüber Ihren Nachbarn
  • Prüfung der Betriebskostenabrechnung

Wohnungseigentumsrecht

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in allen Belangen der komplexen Materie des Wohnungseigentumsrechts. Das Wohnungseigentum sowie das Teileigentum unterliegen speziellen gesetzlichen Regelungen – insbesondere des Wohnungseigentumsgesetz (WEG) – welche einen Ausgleich der wechselseitigen Interessen der einzelnen Eigentümer bezweckt. Selbstverständlich unterstützen wir auch Hausverwaltungen bei der Wahrnehmung und Durchsetzung ihrer Rechte und Pflichten, z.B. dem Inkasso ausstehender Wohngelder.

Unser Angebot im Überblick:

  • Beratung und Vertretung von Wohnungseigentümern, Wohnungseigentümergemeinschaften und Haus- bzw. WEG-Verwaltern in allen Bereichen des Wohnungseigentumsrechts
  • Beratung von Haus-bzw. WEG-Verwaltern im Wohnraum- und Gewerbemietrecht
  • Vertretung von Maklern, Vermittlern und Käufern im Maklerrecht
  • Durchführung der Zwangsvollstreckung hinsichtlich WEG rechtlicher Ansprüche (Zahlung, Räumung, etc.)
  • Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung