Kompetenz Arbeitsrecht

Durch unsere besondere Spezialisierung im Bereich des Arbeitsrechts können wir für Sie eine umfassende und kompetente Beratung und Vertretung auf diesem sehr komplexen Rechtsgebiet sicherstellen. Gezielt und aus gutem Grunde beraten und vertreten wir sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Dadurch ist es uns in nahezu jedem Fall möglich, nicht nur das besondere Interesse und Recht unserer Mandanten sicher zu bewerten und durchzusetzen, sondern in jeder Situation auch die Sicht- und Handlungsweisen des anderen Vertragspartners oder Prozessgegners aus fundierter Erfahrung verlässlich einzuschätzen. Ein aus unserer Sicht nicht unbedeutender Vorteil, um die Interessen unserer Mandanten taktisch und rechtlich erfolgreich durchsetzen zu können.

Unternehmen und Arbeitgeber

Wir beraten und vertreten Unternehmen in allen Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts, aber auch im Gesellschafts- und Sozialversicherungsrecht. Neben der Gestaltung und Verhandlung von Arbeits- und Dienstverträgen, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen, beraten und vertreten wir Unternehmen bei Betriebsänderungen, Betriebsübergängen, Unternehmenskäufen oder -verkäufen und Umwandlungen.

Wir entwickeln Strategien und Lösungen bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen (insbesondere durch Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Befristung), aber auch zur Flexibilisierung der Arbeitszeit und des Personaleinsatzes. Wir vertreten Unternehmen vor allen deutschen Arbeitsgerichten, vor Schlichtungs- und Einigungsstellen. Wir verhandeln mit Betriebsräten und Gewerkschaften.

Eine vertrauensvolle und häufig über Jahre entwickelte Zusammenarbeit ermöglicht uns, spezielle und alltägliche Fragen der Personalabteilungen jedes Unternehmens unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Betriebes und seiner Arbeitnehmer zu beantworten, insbesondere zu den Bereichen AGB-Kontrolle, Abmahnungen, ältere Mitarbeiter, Altersteilzeit, Arbeitsunfähigkeit, Arbeitszeit, Ausschlussfrist, Auszubildende, Befristung, Betriebsgeheimnis, Betriebsrat, Elternzeit, freier Mitarbeiter, Freistellung, Geschäftsgeheimnis, Gleichbehandlungsgrundsatz, Gleichgestellte, kirchliches Arbeitsrecht, Krankheit, Lohnerhöhung, Lohnfortzahlung, Mitarbeitervertretung, Mobbing, Personalrat, Personalvertretung, Prämien, Schadensersatz, Stellenbeschreibung, Tantieme, Teilzeit, Überstunden, Urlaub, Urlaubsgeld, Verjährung, Ver-schwiegenheitspflicht, Versetzung, Weihnachtsgeld, Wettbewerbsverbot, Zeitarbeit, Zeugnis. Neben Unternehmen aller Branchen und Größen beraten und vertreten wir auch deren Geschäftsführer und Führungskräfte in allen rechtlichen Belangen.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von uns vertreten oder beraten werden, stehen jeweils das persönliche Umfeld, ihre Lebensplanung und die daraus resultierenden individuellen Wünsche und Vorstellungen im Vordergrund. Daran orientieren sich unsere Empfehlungen, unsere Beratung und eine gegebenenfalls notwendige Prozessführung bei der Beendigung von Arbeits- und Dienstverhältnissen,sei es durch Kündigungen, Befristungen oder Aufhebungsverträge, bei ungerechtfertigten Abmahnungen, zur Durchsetzung bestehender Zahlungsansprüche (Lohn, Gehalt, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Überstundenvergütung, Prämien etc.) oder anderen Ansprüchen.

Wir prüfen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Entwürfe, Änderungen und Aktualisierungen von Arbeits- und Dienstverträgen einschließlich Nebenvereinbarungen und Zeugnisse.

Zur Durchsetzung ihrer Rechte beraten und vertreten wir Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in allen Belangen bei Abmahnungen, als ältere Mitarbeiter, zur Altersteilzeit, bei Arbeitsunfähigkeit, des Arbeitsvertrages, zur Arbeitszeit, zu Aufhebungsverträgen, bei Ausschlussfristen, als Auszubildende/r, bei Befristung, des Betriebsrats, bei Diskriminierung, zur Elternzeit, als freier Mitarbeiter, bei Freistellung, zum Gleichbehandlungsgrundsatz, als Gleichgestellte/r, zum kirchlichen Arbeitsrecht, bei Krankheit, bei Kündigungen, zur Lohnerhöhung, zur Lohnfortzahlung, der Mitarbeitervertretung, bei Mobbing, zum Mutterschutz, des Personalrates, der Personalvertretung, zur Pflegezeit, zu Prämien, bei Schadensersatz, bei Schmerzensgeld, einer Stellenbeschreibung, einer bestehenden Schwerbehinderung, bei Teilzeit, zu Überstunden, zum Urlaub, zum Urlaubsgeld, der Verjährung, der Verschwiegenheitspflicht, bei Versetzung, zum Weihnachtsgeld, zum Wettbewerbsverbot, der Zeitarbeit, zum Zeugnis.

Prozessführung

Sowohl für Unternehmen, Arbeitgeber, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gilt, dass man Prozessführung Profis überlassen sollte. Wenn ein Prozess nicht abgewendet werden kann, bedarf es bei seiner Vorbereitung und der in der Regel nicht vorhersehbaren Abwicklung viel Erfahrung, Taktik, Fingerspitzengefühl und Durchsetzungsvermögen. All dies dürfen Sie aufgrund der zum Teil jahrzehntelangen Erfahrung und ausgeprägten Spezialisierung unserer Fachanwälte für Arbeitsrecht uneingeschränkt erwarten.

Prozessführung bedeutet für uns, Ihren Anspruch möglichst schnell durchzusetzen, erforderlichenfalls auch im einstweiligen Rechtsschutzverfahren.